WoMi und Angeln-Deutschland
Blauer Himmel und Sonnenschein. Ich baue den Heringspatanoster an Tims Angel und will mich gerade meiner widmen, als er ruft: "Mama, ich hab welche!". Als ob er nie etwas anderes gemacht hätte, zieht er gleich 3 Stück aus dem Wasser und ruft: "Abmachen!". Ich schnappe mir die Heringe, töte sie und packe sie in den Eimer, will das Vorfach an meine Angel machen, als schon die nächsten vor mir zum Liegen kommen. So geht es munter weiter. Es befindet sich gerade ein großer Heringsschwarm direkt vor uns und Tim ist voll in seinem Element. Er hat sogar bereits Publikum und ich komme nicht annähernd zum Angeln. Jeder Wurf ein Fang, der mit klugen Kommentaren versehen wird - besonders wenn 3 und mehr Heringe am Patanoster zappeln. Mein 8 jähriger Sohn der Angelprofi - so kommt er rüber und Mutti darf sich um den Rest kümmern. Meine Chance, auch mal ein paar Fische rauszuziehen, kam, als er auf Klo musste - denn der kleine Charmeur war ja nur fürs Fangen zuständig. Was tut man nicht alles, damit das Kind glücklich ist und wie gut, dass wir ein großes Tiefkühlfach hatten. Die Nachbarschaft hat sich nach diesem Kurztrip sehr über Brathering, Rollmops und Co. gefreut.
Deutschland verfügt mit dem Zugang zu Nord- und Ostsee, diversen großen und kleinen Flüssen sowie zahlreichen Binnengewässern für unzählige Angelmöglichkeiten mit teilweise großem Fischreichtum und ist daher ein beliebtes Reiseziel bei Sport- und Hobbyanglern aus aller Länder.
Allerdings ist das Angeln aus Umwelt- und Tierschutzgründen umfänglich geregelt und so gibt es zahlreiche Regelungen, die zum einen von Bundesland zu Bundesland variieren und zum anderen davon abhängig sind, ob man im jeweiligen Bundesland zu Hause oder in- bzw. ausländischer Tourist ist (Stichwort: Touristen-Angelschein). Auch hier sind die Strafen bei Missachtung recht hoch, so dass man sich tunlichst vorher informieren sollte, bevor man seine Angel auswirft.
Es gibt zum einen das jeweilige Landesfischereigesetz, das z.B. den Umgang mit Fischen und das Recht zur Ausübung der Fischerei definiert. Sich u.a. auch mit unterschiedlichen Gewässer- und Fischarten sowie Schonzeiten oder der Bußgeldregelung befasst. Hierauf basierend hat dann jedes Bundesland zum anderen noch seine eigene Landesfischereiverordnung.
In einigen Bundesländern habe ich schon im Urlaub die Angel ausgeworfen und mich mit den Regelungen vertraut gemacht, bei den restlichen habe ich jetzt mal Intensivrecherche betrieben und die Infos für Euch zusammen gefasst. Teilweise sind die gefundenen Informationen widersprüchlich oder recht dürftig, von daher ist es sicherlich sinnvoll, sich in einem Angelgeschäft oder bei anderen Anglern nochmals über die regional gültigen Vorschriften rückzuversichern.
Allgemeine Angelregeln in Deutschland
Um in Deutschland Angeln zu dürfen, benötigen Personen > 18 Jahren einen Fischereischein, für dessen Erwerb sie eine Fischereiprüfung ablegen müssen. In diesem Kurs lernt man alle rechtlichen Vorschriften, Angelgrundlagen, Schonzeiten, Mindestmaße, etc. Zwischen 10-18 Jahren gibt es je nach Bundesland Abstufungen und u.U. Jugendfischereischeine, die dann allerdings zeitlich bis zum 18. Lebensjahr begrenzt sind und teilweise auch Auflagen beinhalten.
In Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen muss man die Fischereiprüfung in dem Bundesland ablegen, wo man auch seinen Erstwohnsitz hat, um den jeweiligen "Landesfischereischein" beantragen zu können. In allen anderen Bundesländern ist es für die Beantragung des Fischereischeins egal, wo man die Fischereiprüfung abgelegt hat. Falls ihr also im Urlaub spontan mit Freunden an einem Kurs teilnehmen und die Fischereiprüfung ablegen möchtet, solltet Ihr Euch vorher schlau machen, ob das zu Hause bei der Beantragung des Fischereischeins auch anerkannt wird. Kleiner Tipp: Bei Umzug und Bundeslandwechsel sollte man sich auch nochmals mit der jeweiligen Gesetzgebung vertraut machen, auch hier wird nicht alles uneingeschränkt anerkannt.
Der Fischereischein (> 18 Jahre) an sich wird unbefristet ausgegeben, allerdings muss i.d.R. eine jährliche Fischereiabgabe im jeweiligen Bundesland geleistet werden, die von Bundesland zu Bundesland variieren kann, um damit auch im laufenden Jahr angeln zu dürfen bzw. dass er Gültigkeit erlangt. Die Zahlung der Fischereiabgabe im heimatlichen Bundesland bedeutet nicht automatisch, dass man damit auch in anderen Bundesländern kostenlos angeln darf. Auch hier gibt es klare Regelungen, so dass man u.U. mehrfach die landesspezifische Fischereiabgabe für das laufenden Jahr leisten muss. Ohne gezahlte Fischereiabgabe angelt man illegal, was bei Kontrollen mit Strafen belegt wird.
Zahlreiche Flussabschnitte oder andere Binnengewässer stehen unter der Bewirtschaftung von Angelvereinen, Regionalverbänden oder in Privatbesitzt. Hier benötigt man zusätzlich zum gültigen Fischereischein mit Nachweis der geleisteten Fischereiabgabe einen zusätzlichen Angel- bzw. Berechtigungsschein für das jeweilige Gewässer.
Zum Angeln an Angelteichen ist bis auf wenige Ausnahmen kein Fischereischein notwendig. Hier reicht es, wenn man den jeweiligen Berechtigungsschein des Privatgewässers erwirbt.
Grundsätzlich sollte man immer folgende Dokumente bei sich führen, wenn man in Deutschland angeln geht:
Personalausweis/Reisepass
Fischereischein mit Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe im heimatlichen Bundesland und ggf. auch in dem, wo man gerade angelt
Ggf. Angelkarte/Berechtigungsschein bei Privatgewässern bzw. "Touristen-Angelschein" des jeweiligen Bundeslandes
Die Fischarten in Deutschland sind reichlich. Es gibt ca. 200 verschiedene Fischarten, wobei einige unter Schutz stehen und gar nicht geangelt werden dürfen. Auch "Catch and Release", also Angeln des Sports/Fotos wegen und wieder freilassen ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Sofern der Fisch von Maul bis Ende Schwanzflosse gemessen das Mindestmaß unterschreitet, muss er vorsichtig vom Haken befreit und möglichst unverletzt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden. Ist der Fisch groß genug, so muss er unverzüglich betäubt und getötet werden. Entweder mit einem Kiemenschnitt oder einem Herzstich. Dies wird bei einer eventuellen Kontrolle auch überprüft und sollte das Tier keinerlei Stiche oder Schnitte aufweisen, gilt dies als Tierquälerei/nicht waidgerecht und wird zur Anzeige gebracht.
Die beliebtesten Zielfische sind folgende:
Salzwasser:
Dorsch (Mengenbegrenzung bzw. teilweise Angelverbot in 2024!)
Hering
Makrele
Flunder
Meeresforelle
Süßwasser:
Hecht
Zander
Forellen
Flussbarsch
Karpfen
Aal
Es gibt mehrere Portale, auf denen man bereits vor Reiseantritt Berechtigungsscheine für kostenpflichtige Gewässer in ganz Deutschland erwerben kann. Die beiden bekanntesten sind:
Fiskado.de und Hejfish
Die wichtigsten Regelungen je Bundesland sind wie folgt:
Hamburg
Hamburg ist umgeben von Wasser und die beliebteste Deutsche "Angelstadt". Gerade an Elbe und Alster kann man so manchen großen Fisch an Land ziehen, beliebt ist das Angeln auf Zander (Mengenbegrenzung auf 2 Stück!).
Um in Hamburg angeln zu dürfen benötigt man allerdings einen gültigen Fischereischein, für den auch eine Angelprüfung abgelegt wurde. D.h., noch gültige "Touristenscheine" aus anderen Bundesländern (wie z.B. das angrenzende Schleswig-Holstein) werden nicht anerkannt. Des Weiteren besteht in Hamburg die Pflicht zur Entrichtung einer Fischereiabgabe. Die beträgt €10,00 für ein Kalenderjahr - egal aus welchem Bundesland man kommt - und kann seit 2024 auch online entrichtet werden
Ausländische Touristen, die einen gültigen Fischereischein ihres Heimatlandes vorweisen können, können im Hamburger Angelzentrum einen bis zum jeweiligen Ende des laufenden Kalenderjahres befristeten Touristenangelschein beantragen. Voraussetzung ist eine beglaubigte Übersetzung des nationalen Fischereischeins, des Personalausweises und ein Passfoto. Aktuell kostet er €45,00.
Viele Gewässer und auch Abschnitte der Elbe werden von Angelvereinen unterhalten. Daher benötigt man hier zusätzlich noch einen entsprechenden (kostenpflichtigen) Berechtigungsschein. Auch um mit dem Boot angeln zu dürfen ist eine spezielle Erlaubnis notwendig, die immer recht schnell ausverkauft ist. Der Hafen zählt allerdings zu den freien Gewässern, so dass man hier ohne zusätzliche Angelkarte angeln darf. Gerade im Sommer sieht man immer mehr Leute mit Angel und Eimer in der Bahn oder auf dem Fahrrad - Streetfishing ist gerade im Bereich der Hafencity sehr populär. Besonders beliebt sind ebenfalls die Abschnitte an Norderelbe, Süderelbe und am Köhlbrand, wobei man hier auch auf Naturschutzgebiete aufpassen muss, in denen das Angeln verboten ist. Neben der Elbe findet man des Weiteren an der Alster mit ihren diversen kleinen Fleeten beliebte und gute Angelplätze.
Auf der Homepage des Anglerverbandes Hamburg findet Ihr nicht nur viele hilfreiche Infos, sondern auch eine interaktive Angelkarte, so dass relativ schnell erkennbar ist, welche Bereiche als freies Gewässer gelten und wo somit mit Fischereischein Angeln ohne zusätzliche Berechtigungskarte möglich ist.
Jugendliche bis 15 Jahren dürfen unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers Ihr Glück probieren und ohne Nachweis angeln. Gleiches gilt für Personen mit Handicap, die aufgrund ihres Handicaps nicht in der Lage sind, die Fischereiprüfung abzulegen. Einen Touristenangelschein hingegen gibt es nicht.
Auf den Seiten von Hamburg.de gibt es einen recht informativen Artikel sowie ein PDF mit allem Wissenswerten rund ums Angeln in Hamburg. Weitere nützliche Infos findet Ihr im Hamburger Fischereigesetz
Schleswig-Holstein
Angeln gehört in Schleswig-Holstein genauso dazu wie der Strand zum Meer. Kein Wunder, denn die langen Küstenstreifen entlang der Nord- und Ostsee, diverse Flüsse und andere Gewässer (u.a. Plöner See und Kellersee) sorgen für reichlich Angelvergnügen. Zielfische sind i.d.R. Dorsch, Hering, Hecht, Zander und Makrele.
Allerdings nur, wenn man die Prüfung abgelegt hat und einen gültigen Fischereischein besitzt. In Schleswig-Holstein besteht ebenfalls die Pflicht zur Entrichtung einer Fischereiabgabe, so dass auch Angler, die ihren Fischereischein in einem anderen Bundesland erworben haben, €10,00 pro Jahr entrichten müssen. Dies geht bequem online. Dann kann man an den Küstenstreifen der Nord- und Ostsee, die nicht unter anderweitigen Eigentumsrechten stehen, ohne weiteren Berechtigungsschein angeln.
Eine Ausnahme bildet die Schlei. Hier benötigt man zusätzlich zur Fischereiabgabe auch noch einen Berechtigungsschein und dieser ist auch nur für das entsprechende Teilstück gültig. Wenn man also in Kappeln eine Angelkarte gekauft hat und weiterzieht, heißt dies nicht, dass man damit auch im weiteren Verlauf der Schlei zum Angeln berechtigt ist. Lieber 2x überprüfen, als kontrolliert zu werden. Die Angelscheine erhält man i.d.R. in den Angelgeschäften bzw. ausgewiesenen Ausgabestellen.
Auch für die Stadt Lübeck gelten Sonderregelungen, da hier historische Hoheitsrechte bestehen, die eine kostenpflichtige Angelkarte notwendig machen. Gleiches gilt für alle weiteren Gewässer wie z.B. die Seen.
Seit 2021 ist nun auch das Angeln im Hafenbecken von Neustadt in Holstein kostenpflichtig. Bisher wurde dies auch ohne Berechtigungskarte toleriert und das Hafenbecken ist gerade bei Anglern wegen der Heringe, Hornhechte und Plattfische sehr beliebt. Nicht nur deswegen, man kann das WoMi bequem am nicht weit entfernten WoMi-Stellplatz parken oder gar tagsüber mit kleineren Fahrzeugen direkt im Hafen stehen. Praktisch für den Toilettengang. Auch Forellen sind hier schon rausgeholt worden und früher Dorsch. Hier ist der Fang mittlerweile leider verboten. Die Angelkarte ist 365 Tage ab Ausstellungsdatum gültig und in einem der beiden fußläufig erreichbaren Angelgeschäfte oder der Stadtverwaltung erhältlich.
Sofern ihr Euren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein habt und das Angeln einmal alleine oder mit Freunden aus anderen Bundesländern ausprobieren möchtet, ohne gleich die Prüfung abzulegen, so gibt es für Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit, für 40 Tage eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Auch Touristen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland haben die Möglichkeit, einen Urlaubsfischereischein zu beantragen. Dieser gilt für 28 Tage und kostet bei der Erstausstellung €20,00. Nämlich €10,00 für den Schein an sich und €10,00 für die jährliche Fischereiabgabe. Dieser Urlaubsfischereischein kann im laufenden Kalenderjahr für weitere 28 Tage verlängert werden. Diese Verlängerung kostet dann nur noch €10,00. Die Beantragung kann ebenfalls bequem online erfolgen (s.o.). Diese Variante ist für Touristen sicherlich die bequemere.
In Schleswig-Holstein werden allerdings auch i.d.R. ausländische Angelscheine aus anderen EU-Ländern, die eine nachweis- und vergleichbare Prüfung beinhalten, anerkannt. Am besten bei der jeweiligen Stadtverwaltung bestätigen lassen.
Kinder <12 Jahre dürfen in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Sind sie älter, benötigen sie einen Urlaubsfischereischein, wenn sie aus einem anderen Bundesland kommen bzw. die Sondergenehmigung oder einen eigenen Fischereischein. Einen Jugendfischereischein wie in einigen anderen Bundesländern gibt es nicht.
Weitere nützliche Infos (u.a. auch Schonzeiten und Mindestmaße) findet Ihr in
der Landesfischereiverordnung und dem Landesfischereigesetzt für Schleswig-Holstein im Schleswig-Holstein-Portal sowie auf den Seiten des Landesfischereiverbandes.
Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es eine der wenigen Ausnahmen, wo man begrenzt auch ohne Fischereischein angeln kann. Dies ist jedoch nur an der Nordseeküste möglich. Es besteht allerdings Ausweispflicht bei eventuellen Kontrollen, so dass man immer seinen Personalausweis oder Reisepass bei sich tragen sollte. Sofern man an anderweitigen Gewässern angelt, benötigt man einen entsprechenden Berechtigungsschein und um den zu erhalten, muss man die Fischereiprüfung nachweisen. Folglich braucht man für alle anderen Gewässer einen gültigen Fischereischein .
In Niedersachsen gibt es keine Fischereiabgabe. Allerdings ist für alle Gewässer - bis auf die Nordseeküste - ein jeweiliger Berechtigungsschein notwendig. Dieser kann in Angelgeschäften, dem Campingplatz, im Rathaus oder anderen ausgewiesenen Stellen erworben werden.
Kinder <14 Jahre dürfen unter Aufsicht eines Fischereischeininhabers angeln. Danach benötigen sie einen eigenen Fischereischein. Einen Jugendfischereischein wie in anderen Bundesländern gibt es nicht.
Gleiches gilt für ausländische Touristen, Niedersachsen stellt auch keinen Touristenfischereischein aus. In wie weit ein vorhandener ausländischer Fischereischein anerkannt wird, ist im jeweiligen Gesetz zu prüfen. Hier besteht folglich nur die Möglichkeit, an Küstengewässern legal zu angeln.
Details bezüglich Schonzeiten, Mindestgrößen und anderen relevanten Informationen findet Ihr hier: Anglerverband Niedersachsen/FAQ, Niedersächsisches Fischereigesetz, Binnenfischereiverordnung, Küstenfischereiverordnung
Bremen
Wer in der Weser oder anderen Bremer Gewässern angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Eine jährliche Fischereiabgabe wie in anderen Bundesländern üblich, wird hier nicht erhoben, dafür benötigt man jedoch für das jeweilige Gewässer eine entsprechende Berechtigungskarte. Diese erhält man u.a. in Angelfachgeschäften, den jeweiligen Vereinen, dem Hafen-, Fischer- oder dem Stadtamt. Sofern man im Bereich der Unterweser angeln möchte, gibt es den entsprechenden Erlaubnisschein beim Fischeramt in Bremerhaven. Man kann die jeweiligen Berechtigungsscheine vor Ort oder postalisch erwerben.
Infos zu den Ausgabestellen in Bremen , Infos zu den Ausgabestellen in Bremerhaven
Kinder < 14 Jahren dürfen unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers so angeln. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine Prüfung abzulegen und der Fischereischein zu erwerben.
Für Bremer Bürger >18 Jahren gibt es für den Bereich der Bremer Weser sowie in einem gewissen Streckenabschnitt der Lesum eine Sondergenehmigung: Hier kann im Ortsamt ein sogenannter "Stockangelschein" erworben werden, der zum Angeln mit 2 Stockangeln in ausschließlich diesen Gebieten berechtigt.
In Bremen werden auch grundsätzlich Fischereischeine aller anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Es muss allerdings eine beglaubigte Übersetzung des Dokumentes vorliegen.
Detailinfos findet Ihr im Fischereigesetzt Bremen , Bremische Binnenfischereiverordnung,
Mecklenburg-Vorpommern
Der lange Küstenstreifen der Ostseeküste, über 2.000 Seen und unzählige Fließgewässer wie z.B. die Peene machen Mecklenburg-Vorpommern zu einem Angelparadies. Zielfische sind u.a. Hering, Hornhecht, Meerforelle, Dorsch, Flunder oder Steinbutt.
Voraussetzung, um hier angeln zu dürfen, ist der Besitz eines gültigen Fischereischeins und Erwerb des für das Gewässer spezifischen Berechtigungsscheins. D.h, es gibt in Mecklenburg-Vorpommern keine freien Gewässer, man muss neben dem Personalausweis immer diese 2 Dokumente vorzeigen können.
Personen mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern müssen eine jährliche Fischereiabgabe i.H.v. €10,00 entrichten. Für Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern entfällt diese Abgabe, dafür müssen dann die entsprechenden Berechtigungsscheine erworben werden.
Eine Angelerlaubnis für die Küstengewässer kostet z.B. €6,00/1 Tag, €12,00/1 Woche und €30,00/1 Jahr für Personen >18 Jahre und kann online erworben werden.
Kinder <14 Jahren dürfen unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers so angeln. Ab 14 Jahren besteht Pflicht zum Erwerb eines Fischereischeins.
In Mecklenburg-Vorpommern besteht allerdings die Möglichkeit, einen Urlaubsfischereischein zu beantragen. Dieser ist für 28 Tage am Stück gültig und kann mehrfach im laufenden Jahr um 28 Tage verlängert werden (Erstausstellungsdokument muss vorgelegt werden). Die Erstausstellung kostet €24,00, die jeweilige Verlängerung €13,00. Hinzu kommt dann noch der Berechtigungsschein für die jeweilige Gewässerart. Weitere Infos zum Urlaubsfischereischein und den unterschiedlichen Ausgabestellen findet Ihr hier.
Viele hilfreiche Infos zum Angeln in Mecklenburg-Vorpommern findet Ihr unter
https://www.auf-nach-mv.de/angeln. Darüber hinaus beim Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., im Fischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie auf den Seiten des Landesfischereiverbandes MV.
Berlin
Berlin ist zwar eine Großstadt, doch auch hier befinden sich durchaus zahlreiche Fischgewässer, so dass man auch hier die Möglichkeit hat, sein Abendbrot selbst zu fangen. Zahlreiche Seen und die großen Flüsse bieten teilweise lauschige Angelplätze. Zielfische sind i.d.R. Hecht, Zander, Barsch und Karpfen.
Um in Berlin angeln zu dürfen benötigt man allerdings einen gültigen Fischereischein. Sofern man im Besitz eines solchen ist und aus einem anderen Bundesland kommt, entfällt die jährliche Fischereiabgabe. Allerdings gibt es in Berlin keine freien Gewässer, so dass man für das jeweilige Zielgewässer stets einen entsprechenden Berechtigungsschein erwerben muss. Man muss also immer neben dem Personalausweis diese beiden Dokumente mit sich führen. Die Berechtigungskarten gibt es entweder in den zahlreichen Angelläden (jeder Bezirk hat mindestens einen) oder online auf den Seiten des Fischereiamtes. Hier gibt es auch noch viele weitere hilfreiche Informationen. Die Möglichkeit, einen Urlaubsfischereischein zu beantragen gibt es in Berlin nicht.
Weitere nützliche Infos findet Ihr im Fischereigesetz Berlin, in der Landesfischereiverordnung und auf den Seiten des Landesfischereiverbandes Brandenburg Berlin.
Brandenburg
Brandenburg gilt als das gewässerreichste Bundesland Deutschlands und bietet mit über 30.000km Fluss- und Bachläufen (z.B. Havel, Havelland, Elbe, Oder, Dosse oder Ucker) und mehr als 3.000 Seen (z.B. Scharmützelsee, Schwielochsee oder Unteruckersee) ein wahres Angelparadies. Auch der Spreewald ist für Angler ein beliebtes Urlaubziel. Aal, Hecht und Karpfen zählen zu den beliebtesten Zielfischen.
Um in Brandenburg angeln zu dürfen, muss man auf jeden Fall zum einen die jährliche Fischereiabgabe entrichten (€2,50 für Kinder ab 8Jahren, €12,00 ab 18 Jahren), zum anderen den Berechtigungsschein für das jeweilige Gewässer erwerben. Die Fischereiabgabe kann man entweder bei der unteren Fischereibehörde, den Verkaufsstellen für Angelkarten oder hier online erwerben. Angelkarten für die restlichen Gewässer können in Angelgeschäften, Touristeninfos, Angelvereinen oder hier ebenfalls online erworben werden.
Sofern man lediglich Friedfische angelt (z.B. Brasse, Rotauge, Karpfen, Rotfeder, Döbel, Schleie oder Güster) benötigt man keinen Fischereischein. Möchte man allerdings (auch) Raubfische angeln, so ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines unabdingbar.
Touristen können somit lediglich Friedfische ohne gültigen Fischereischein angeln, da es keinen speziellen Urlaubsfischereischein gibt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass Angelscheine anderer Staaten, die eine Prüfung, die der in Brandenburg ähnlich ist, beinhalten, von den Behörden anerkannt werden. Hier sollte man bei der jeweiligen Stadtverwaltung Rücksprache halten. Bekannt ist die Anerkennung von Fischereischeinen aus Österreich, Polen, der Schweiz, Tschechien und Kroatien.
Auf den Seiten Brandenburgs findet man u.a. diese nützliche Gewässerkarte. Weitere Detailinfos findet Ihr im Fischereigesetz Brandenburg,
Landesfischereiverordnung und auf den Seiten des Landesfischereiverbandes Brandenburg Berlin
Sachsen
Auch im Freistaat Sachsen kann man in zahlreichen Seen und Flüssen angeln. Neben den "natürlichen" Revieren sind mit Stilllegung des Braunkohleabbaus und der Flutung der Flächen mittlerweile auch weitere "künstliche" Angelgewässer entstanden. Diese findet man z.B. im sogenannten Leipziger- und Lausitzer Neuseenland. Auch die Elbufer sind bei Einheimischen wie Touristen sehr beliebt. Zielfische sind i.d.R. Forellen, Barsch, Hecht und Zander.
Voraussetzung, um in Sachsen angeln zu dürfen, ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines sowie der Erwerb eines Berechtigungsscheines für das jeweilige Angelgewässer. D.h., in Sachsen gibt es ebenfalls keine freien Gewässer. Sofern man einen Fischereischein aus einem anderen Bundesland besitzt, kann man bei der Fischereibehörde, in Angelgeschäften oder bei den Fischereiverbänden auch teilweise online Tages-, Wochen- oder Monatskarten kaufen. Eine Fischereiabgabe wie in anderen Bundesländern üblich gibt es in Sachsen nicht.
Kinder zwischen 9 und 16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen und müssen zusätzlich einen Berechtigungsschein für das jeweilige Gewässer erwerben. Sie dürfen dann allerdings nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Ab 14 Jahren kann die Prüfung abgelegt werden, ab 16 Jahren besteht Fischereischeinpflicht.
Einen Urlaubsfischereischein wie in anderen Bundesländern gibt es in Sachsen nicht. Allerdings können ausländische Touristen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, bei den lokalen Angelverbänden einen Gastfischereischein beantragen, für den keine Prüfung abgelegt werden muss. Zusätzlich müssen dann noch die jeweiligen Berechtigungsscheine für das Angelgewässer erworben werden.
Zusätzlich kann die obere Fischereibehörde im Rahmen eines Einzelfallentscheides auch ausländische Fischereischeine anerkennen.
Auf dem Landesportal von Sachsen gibt es zahlreiche hilfreiche Informationen rund um das Thema Angeln. Hilfreich kann auch diese Gewässerkarte sein. Detailinfos findet Ihr
Im Fischereigesetzt Sachsen, in der Landesfischereiverordnung und beim Landesverband Sächsischer Angler.
Sachsen-Anhalt
Der Große Goitzschesee, der bei einem Hochwasser durch die Überflutung des Tagebaugebietes entstanden ist, hat sich zu einem beliebten Ausflugs- und Angelziel entwickelt. Gleiches gilt für die Gewässer im Harz, zu denen auch die Gebiete um die verschiedenen Bodetalsperren zählen. Zielfische sind je nach Gewässer Bachforellen, Hecht, Zander und Barsche.
Voraussetzung, um in Sachsen-Anhalt angeln zu dürfen, ist ein gültiger Fischereischein sowie eine für das jeweilige Gewässer gültige Berechtigungskarte. In Sachsen-Anhalt gibt es folglich auch keine freien Gewässer. Die Fischereiabgabe beträgt €6,00 pro Jahr und kann in der jeweiligen Stadtverwaltung oder beim Landesamt für Umweltschutz beglichen werden. Einen Urlauberfischereischein an sich gibt es nicht. Allerdings können Personen ab 14 Jahren einen "Friedfisch-Fischereischein" beantragen, der dann zum Angeln auf Friedfische berechtigt. Diesen erhält man bei einem der diversen Angelvereinen, ein kurzes Prüfungsgespräch ist Bestandteil des Ganzen und dies ist eine Alternative für Touristen ohne Fischereischein.
Zusätzlich kann die obere Fischereibehörde im Rahmen eines Einzelfallentscheides auch ausländische Fischereischeine anerkennen.
Auch für Jugendliche gibt es mit einem Jugendfischereischein Erleichterungen, allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers.
Dieser Angelatlas kann bei der Angelspot- und Stellplatzsuche recht hilfreich sein. Weitere Infos findet Ihr im Fischereigesetz Sachsen-Anhalt und in der Landesfischereiverordnung Sachsen Anhalt.
Persönlich habe ich noch nicht in diesem Geltungsbereich geangelt und die Infos, die ich gefunden haben, sind lange nicht so ergiebig, wie in den anderen Bundesländern. Von daher am besten vor Ort in einem Angelgeschäft oder der Verwaltung nachfragen, um auf der sicheren Seite zu sein
Rheinland-Pfalz
Die Gewässer in Rheinland Pfalz haben für jeden Urlaubs-Angel-Geschmack etwas parat. Sei es das Angeln in einem der zahlreichen Vulkanseen oder einem romantisch gelegenen Flussabschnitt in einer der Weinanbauregionen, klassisches Fliegenfischen auf Forellen in Bach- und Flussläufen des Schiefergebirges oder Karpfenangeln in einem der zahlreichen Teichen. Zielfische sind Forellen, Hecht, Zander, Barsch, Schleie und Karpfen.
Um in Rheinland-Pfalz angeln zu dürfen, ist es notwendig, einen Fischereischein zu besitzen und den Nachweis der geleisteten Fischereiabgabe mit sich zu führen. Außerdem benötigt man für das jeweilige Angelgewässer auch einen entsprechenden Fischereischein.
Spezielle Urlaubs-/Touristenfischereischeine gibt es nicht. Einzige Ausnahme sind die Grenzgewässer zwischen Luxemburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Hier darf an gewissen Abschnitten auch ohne Fischereischein geangelt werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, unbedingt in der Stadtverwaltung, einem Angelshop oder einem Angelverein nach den lokalen Regelungen fragen!
Eine nützliche Angelkarte findet Ihr hier. Weitere Infos stehen im Fischereigesetz und in der Landesfischereiverordnung sowie beim Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz.
Hessen
Auch in den Mittelgebirgen Hessens kann man Angeln. Egal ob in Bächen, Flussläufen oder Stauseen, es erwartet einen eine tolle Natur und eine große Fischvielfalt. Rein, Main, Weser und Lahn oder auch Eder- oder Marbachsee sind beliebte Fischgründe. Zielfische sind i.d.R. Forelle, Äsche, Hecht, Barsch, Zander, Aal, Karpfen oder auch Barbe.
Um in Hessen Angeln zu dürfen benötigt man einen gültigen Fischereischein, in diesem Bundesland sogar am privaten Angelteich! Außerdem gibt es keine freien Gewässer, d.h., man benötigt zusätzlich auch noch eine entsprechende Erlaubniskarte für das jeweilige Zielgewässer. Diese erhält man beim jeweiligen Pächter, Angelverein, Stadtverwaltung, Angelgeschäften, etc.
Einen Urlauberfischereischein gibt es nicht. Kinder zwischen 10-16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen und im Beisein eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Es besteht allerdings die Möglichkeit für ausländische Touristen, die einen ausländischen Fischereischein besitzen, sich bei den Behörden einen "Ausländerfischereischein" ausstellen zu lassen. Details findet Ihr im Fischereigesetz,
der Landesfischereiverordnung und beim Verband Hessischer Fischer.
Nordrhein-Westphalen
In NRW kann man sowohl entspannt an Seen und Flüssen außerhalb der Großstädte, als auch innerhalb der dicht besiedelten Ballungsräume mittels Street-Fishing sein Angelglück versuchen.
Die Baggerseen der ehemaligen Erz- und Kohleabbaugebiete sind genauso wie diverse Talsperren und Stauseen sowie Rhein, Ruhr, Weser und Ems wahre Angelparadiese.
Zielfische in Flüssen sind vor allem Zander, Barsch, Rapfen und Wels sowie Bachforellen und Äschen. In Talsperren und Seen hingegen eher Karpfen, Brasse, Güster und Hecht.
Wer in NRW angeln möchte, der benötigt dafür in jedem Fall einen gültigen Fischereischein. Zusätzlich dazu auch noch eine Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer, da es in NRW keine freien Gewässer gibt. Die "Angelkarten" gibt es mit unterschiedlicher Zeitbegrenzung von 1 Tag / 1 Woche / 1 Monat bis hin zu 1 Jahr; sie sind beim jeweiligen Pächter oder Angelverein sowie auch in Angelläden erhältlich.
Jugendliche >10 und <16 Jahre können einen Jugendfischereischein beantragen, dürfen allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern müssen m.E keine extra Fischereiabgabe leisten. Die Infos diesbezüglich sind allerdings widersprüchlich, daher lieber vor Ort nachfragen!
Einen "Touristenangelschein" gibt es nicht, allerdings können ausländische Touristen, die sich nicht länger als 1 Jahr in Deutschland aufhalten z.B. durch Nachweis eines Fischereischeines aus dem jeweiligen Heimatland einen Jahresfischereischein für NRW beantragen.
Der Fischereiverband von NRW hat einen "Angelführer" herausgegeben, wo Ihr hilfreiche Infos zu den jeweiligen Regelungen der einzelnen Angelgewässer finden könnt. Dieser kann u.a. als App im Playstore runtergeladen werden. Weitere Infos findet Ihr im Fischereigesetz von NRW sowie in der Landesfischereiverordnung.
Thüringen
Trotz geringem "Wasseranteil" kann man in Thüringen durchaus in den unterschiedlichsten Gewässertypen angeln. Sei es in Talsperren, Bächen oder Flüssen wie Saale, Unstrut und Gera. Ein besonders beliebtes Fischrevier ist an der Bleilochtalsperre, dem größten Stausee Deutschlands. Dieser zählt zur sogenannten "Saalekaskade", dem Gewässerverbund aus Bleiloch- und Hohenwartetalsperre sowie den Talsperren Burgkhammer, Eichicht und Walsburg. Zielfische sind Aal, Äsche, Bachforelle, Barsch, Döbel, Gründling, Hecht, Karpfen, Rotfeder, Schleie und Wels.
Voraussetzung, um in Thüringen angeln zu dürfen ist ein gültiger Fischereischein sowie eine Berechtigungskarte für das jeweilige Angelgewässer. Denn auch in Thüringen gibt es keinerlei freien Gewässer. Erhältlich sind sie beim jeweiligen Angelverein und Pächter, aber auch an Tankstellen, in Angelgeschäften und teilweise auch Online. Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern müssen allerdings keine extra Fischereiabgabe leisten.
Als Tourist hat man die Möglichkeit, regional eine Art "Urlauber-Fischereischein" zu erwerben. Denn in Thüringen gibt es einmal jährlich die Möglichkeit, einen "Vierteljahresschein" zu beantragen. Dieser berechtigt dann zum Angeln mit einer Handangel und auf Friedfische, wird allerdings nicht an allen Gewässern anerkannt. Für die Beantragung benötigt man ein Passfoto und der Vierteljahresschein wird in der jeweils für das Gewässer zuständigen Gemeindeverwaltung ausgestellt. Zusätzlich dazu ist ebenfalls die jeweilige Berechtigungskarte notwendig und wichtig: prüfen, ob er für das Zielgewässer auch Gültigkeit hat.
Weitere Infos findet Ihr im Fischereigesetz Thüringen, der Landesfischereiverordnung
(ThürFischVO) und dem Landesanglerverband Thüringen e.V.. Dieser hat auf seiner Homepage auch ein informatives Gewässerverzeichnis.
Bayern
Um in Deutschlands größtem Bundesland Angeln zu dürfen ist auch hier der Besitz eines gültigen Fischereischeins notwendig. Zusätzlich ist für das jeweilige Zielgewässer eine entsprechende Angelerlaubnis erforderlich, da es keine freien Gewässer in Bayern gibt. Die Angelkarten kann man in Angelgeschäften, beim jeweiligen Pächter oder online beantragen und sie sind für 1 Tag/1Monat oder 1 Jahr gültig. Man sollte sich beim Erwerb der Berechtigungskarte auch gleich nach den gültigen Regeln erkundigen, da es in Bayern durchaus strengere Regeln für einzelne Gewässer geben soll, als in anderen Bundesländern. Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern müssen keine zusätzliche Fischereiabgabe in Bayern leisten.
Ausländische Touristen können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung unter Vorlage des nationalen Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein erwerben. Der Fischereischein kann allerdings nicht sofort mitgenommen werden, es dauert mehrere Tage bis zum Erhalt und es werden zwei Passbilder benötigt!
Abhängig von der Gewässerart sind die beliebtesten Zielfische Karpfen, Hecht, Bach- und Seeforelle, Aal, Brasse, Seesabiling, Barsch und Döbel. So groß und vielfältig wie das Land sind auch die Angelgewässer. Bekannte Flüsse wie Donau, Naab, Isar, Lech, Fels und Loisach halten manch Prachtexemplar für den geduldigen Angler parat. Aber auch kleine Bäche haben durchaus ihre Reize, besonders für Fliegenfischen, denn oft entspringen die Quellen der schönsten Bachläufe in den Alpen und es gibt reichlich Gebiete, die sogar ausschließlich fürs Fliegenfischen ausgelegt sind.
Bayerns Seen sind nicht nur beliebte Reiseziele für erlebnisreichen WoMi-Urlaub sondern auch tolle Angelgewässer mit teilweise exzellenter Wasserqualität. Hierzu zählen der Chiemsee, Tegernsee, Ammersee, Forgensee und der Walchensee. Abgerundet wird die Seelandschaft von vielen kleineren Stauseen und privaten Vereinsgewässern sowie Forellenteichen.
Mir wurde gesagt, dass die Angelkarten für Vereinsgewässer deutlich billiger als die für Forellenbäche sein sollen. Bei diesem Link gibt es eine recht informative Karte im Hinblick auf die bayrischen Angelgewässer. Weitere Infos findet Ihr im Fischereigesetz von Bayern,
in der Landesfischereiverordnung und beim Landesfischereiverband Bayern.
Baden-Württemberg
Gerade die großen Flüsse wie Rhein, Main, Neckar oder Donau, aber auch der Bodensee, der Titisee und zahlreiche weitere Angelseen sorgen dafür, dass man auch in Baden-Württemberg sein Abendessen selbst fangen kann. Zielfische sind i.d.R. Aal, Äsche, Forellen, Hecht, Barsch, Karpfen oder Rotauge.
Voraussetzung ist auch hier das Vorhandensein eines gültigen Fischereischeines und die Entrichtung einer Fischereiabgabe (€12,00/Jahr), die in der jeweiligen Stadtverwaltung/Rathaus bezahlt werden kann. Sie kann für 1, 5 oder 10 aufeinanderfolgende Jahre entrichtet werden. Zusätzlich hierzu benötigt man für das jeweilige Gewässer noch eine Angelkarte, die man z.B. in Angelfachgeschäften erhält.
Kinder < 10 Jahre dürfen unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers so angeln. Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können sich bei der jeweiligen Gemeinde ohne Absolvierung einer Prüfung einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht Fischereischeinpflicht. In- und ausländische Touristen können für 1 Monat im örtlichen Rathaus einen Urlaubsfischereischein beantragen, ohne eine Angelprüfung ablegen zu müssen. Lediglich an privaten Angelteichen ist es möglich, ohne Fischereischein zu angeln. Darüber hinaus werden in Baden-Württemberg auch Angelscheine ausländischer Touristen aus Österreich, Frankreich und der Schweiz anerkannt.
Weitere Detailinfos findet Ihr im Fischereigesetz für Baden-Württemberg, in der Landesfischereiverordnung und beim Landesfischereiverband BW
Saarland
Auch das Saarland hält einige Angelgewässer bereit, die sehr reizvoll für Angler sein können. Hierzu zählen insbesondere Flüsse wie die Saar, Mosel und Blies, die das Bundesland förmlich durchschlängeln. Aber auch viele große Seen und Talsperren wie der Bostalsee, der Losheimer See und die Primstalsperre sowie etliche Weiher sind bei Anglern sehr beliebt.
Zielfische sind: Äsche, Bachforelle, Barsch, Karpfen, Döbel, Hecht, Regenbogenforelle, Wels und Zander.
Voraussetzung, um im Saarland angeln zu dürfen, ist ein gültiger Fischereischein sowie eine Berechtigungskarte für das jeweilige Angelgewässer. Denn auch im Saarland gibt es keinerlei freien Gewässer. Erhältlich sind sie beim jeweiligen Angelverein und Pächter, aber auch in Angelgeschäften und teilweise auch Online. Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern müssen allerdings keine extra Fischereiabgabe leisten. Jugendliche <16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen, dürfen allerdings nur im Beisein eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln.
Seit 2020 gibt es für ausländische Touristen ebenfalls die Möglichkeit, einen "Touristenfischereischein" bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen. Dieser ist allerdings auf 1 Jahr begrenzt und innerhalb dieses Jahres nur für 3 frei wählbare Monate gültig. Notwendig ist eine beglaubigte Abschrift des nationalen Dokumentes, ein Personalausweis und ein Passfoto.
Weitere Infos findet Ihr im Fischereigesetz vom Saarland, der Landesfischereiverordnung
und beim Fischereiverband Saar.